1. Gegenstand der AVRB
1.1 Die vorliegenden AVRB (Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Reiselade Huttwil GmbH
1.2 Dabei ist zu unterscheiden, ob das Reisebüro Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Diesfalls sind die vorliegenden AVRB (Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen) massgebend. Dies gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.
1.3 Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter. Das Reisebüro ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation erheben.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Der Vertrag mit dem Reisebüro kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden vom Reisebüro entgegengenommen worden ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AVRB.
2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren
3.1 Die Preise sind aus den Prospekten bzw. Preislisten ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer.
3.2 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.
3.3 Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisebüro die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Abreise beim Reisebüro eintreffen. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Abreise, wird der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.5 bis 3.7 sowie die Annullationskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
3.5 Das Reisebüro kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Diese werden spätestens bei der Buchung mitgeteilt.
3.6 Bei Buchung von Arrangements ohne Flug («Nur-Landarrangements») oder ausschliesslicher Buchung des Hotels («Nur-Hotel-Buchungen») kann das Reisebüro eine Buchungsgebühr in Rechnung stellen, welche bei Buchung bekannt gegeben wird.
3.7 Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.
4. Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden
4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind dem Reisebüro per eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die bereits erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.
4.2 Bei Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen erhebt das Reisebüro pro Person Fr. 120.- Bearbeitungsgebühr. Diese Bearbeitungsgebühr wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.
4.3 Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr folgende Kosten auf den annullierten Leistungen erhoben:
| Zeitpunkt der Annullation | Kosten (zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr) |
|---|---|
| 60 – 31 Tage vor Reisebeginn | 20 % des Preises |
| 30 – 16 Tage vor Reisebeginn | 30 % des Preises |
| 15 – 9 Tage vor Reisebeginn | 50 % des Preises |
| 8 – 2 Tage vor Reisebeginn | 80 % des Preises |
| 1 – 0 Tage vor Reisebeginn | 100 % des Preises |
| Nichtantreten der Reise | 100 % des Preises |
| Sonderaktion | 100 % des Preises sofort nach definitiver Buchung |
Massgebend ist das Eintreffen der Annullation beim Reisebüro während der Geschäftszeiten. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.4 Bei Nur-Flug-Arrangements werden zusätzlich die allfälligen Annullationskosten der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt.
4.5 Andere Bedingungen sind möglich. Das Reisebüro teilt diese bei der Buchung mit.
4.6 Das Reisebüro empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist.
5. Ersatzreisender
5.1 Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.
5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.
6. Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro
6.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Das Reisebüro orientiert den Kunden darüber vor der Buchung.
6.2 Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.
6.3 Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reisebüro bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.4 Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.
7. Annullation der Reise durch das Reisebüro
7.1 Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.5 bis 3.7 sowie die Annullationskosten gemäss Ziffer 4 und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.
7.2 Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen bietet das Reisebüro dem Kunden eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8. Abbruch der Reise durch den Kunden
8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zulasten des Kunden.
8.2 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
9. Abbruch der Reise durch das Reisebüro
Bricht das Reisebüro die Reise vorzeitig ab, so gilt Art. 14 des Pauschalreisegesetzes.
10. Beanstandungen während der Reise
10.1 Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind dazu verpflichtet. Ist der Mangel nicht geringfügig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen liess.
10.2 Will der Kunde Forderungen gegen das Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.
11. Haftung
11.1 Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.
11.2 Das Reisebüro haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.
11.3 Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.
11.4 Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür.
11.5 Für andere als Personenschäden ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
11.6 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
11.7 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.
12. Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa
Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber übernehmen.
13. Ombudsman
Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwil.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
14.2 Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Gerichtsstandsgesetz.
Fragen zu den AGB? Rufen Sie uns an unter 062 962 06 06 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Datenschutz: Datenschutzerklärung.
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Diese Reise war für uns etwas ganz Besonderes und rückblickend kaum vorstellbar, sie selbst so stimmig geplant zu haben. Ein ganzer Monat unterwegs, viele Ortswechsel und trotzdem hat sich alles entspannt und rund angefühlt.
Der Start in Hongkong war zuerst fast ein kleiner Schock im positiven Sinn. Die Stadt ist unglaublich beeindruckend und komplett anders als alles, was wir bisher kannten.
In Thailand hat man dann gemerkt, wie durchdacht die Route wirklich war. Bangkok war intensiv, aber genau richtig dosiert mit 3 Tagen. Danach der Wechsel in den Norden nach Chiang Mai und weiter nach Pai. Ruhiger, grüner und sehr authentisch. Auch das Pickup-Mietauto für die Strecke Chiang Mai – Pai – zurück hat perfekt funktioniert und uns viel Freiheit gegeben. Alles war unkompliziert organisiert und genau so, wie man es sich wünscht.
Im Süden wurde es nochmals ganz anders. Auf Koh Chang konnten wir in einem Fünf-Sterne-Resort richtig ankommen und abschalten.
Der anschliessende Privattransfer nach Koh Kood war eines der Highlights der ganzen Reise. Schnorchelstopp, Früchteschale und ein privates Essen an einem einsamen Strand. Solche Momente bleiben.
Koh Kood selbst war einfach traumhaft. Wunderschöne Bungalows direkt am Strand, kaum Tourismus und eine unglaubliche Ruhe. Für uns einer der schönsten Orte der gesamten Reise.
Was diese Reise besonders gemacht hat, waren die vielen kleinen, durchdachten Details und persönlichen Tipps. Man merkt, dass hier mit Erfahrung, Gespür und viel Liebe geplant wird.
Auch organisatorisch hat alles reibungslos funktioniert.
Wir konnten die Reise einfach geniessen.
Vielen Dank und hoffentlich bald wieder.
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