Schweizerische Staatsangehörige sind in der Regel von der Visumpflicht befreit und benötigen für einen Aufenthalt von unter 3 Monaten nur eine gültige Identitätskarte oder einen Reisepass (wobei 1. der Reisepass mind. 6 Monate über die max. Dauer des Aufenthalts gültig sein muss und 2. der Reisepass bei Einreise noch mindestens über eine leere Seite verfügen muss).
Bei der Einreise mit der Identitätskarte (sowohl für Erwachsene als auch für Kinder) händigen Ihnen die türkischen Zollbehörden ein Einreisepapier aus, welches Sie sorgfältig aufbewahren müssen, da Sie es bei der Ausreise wieder vorlegen müssen.
Kinder benötigen eine gültige Identitätskarte oder einen eigenen Reisepass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Die Angebotspalette der Reiselade Huttwil GmbH umfasst das gesamte Sortiment der grossen Reiseveranstalter und reicht von traditionellen Ferienwochen am Meer über Flug-, Schiff-, und Bahntickets über individuell ausgearbeitete Reisen bis hin zum Beschaffen von Eintrittskarten für Veranstaltungen wie Konzerte, Musicals, Opern usw. sowie dem Abschluss von Reiseversicherungen.
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