Neue Einreisebestimmungen Türkei

10.02.2015 09:53:15 | CHWEB GmbH, Thomas Bortolotti
Neue Einreisebestimmungen Türkei

EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER

Schweizerische Staatsangehörige sind in der Regel von der Visumpflicht befreit und benötigen für einen Aufenthalt von unter 3 Monaten nur eine gültige Identitätskarte oder einen Reisepass (wobei 1. der Reisepass mind. 6 Monate über die max. Dauer des Aufenthalts gültig sein muss und 2. der Reisepass bei Einreise noch mindestens über eine leere Seite verfügen muss).

Bei der Einreise mit der Identitätskarte (sowohl für Erwachsene als auch für Kinder) händigen Ihnen die türkischen Zollbehörden ein Einreisepapier aus, welches Sie sorgfältig aufbewahren müssen, da Sie es bei der Ausreise wieder vorlegen müssen.

Für Kinder gilt:

Kinder benötigen eine gültige Identitätskarte oder einen eigenen Reisepass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.



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