Antigen-Getestete, Geimpfte und Genesene können einreisen.
Neue Einreisebestimmungen für Spanien ab 07.06.2021
Für die Einreise nach Spanien gelten folgende Bedingungen: eine Gesundheitsbescheinigung und das Ausfüllen eines speziellen Formulars.
- Ein Gesundheitsbescheinigung (gültig ab 7. Juni, 00.00 Uhr). Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. Es gibt drei Optionen für die Gesundheitsbescheinigung:
- Eine Impfbescheinigung (mindestens 14 Tage ab dem Datum der letzten Impfdosis). Akzeptierte Impfstoffe: Pfizer-Biontech, Moderna, Astra-Zeneca, Jansen/Johnson&Johnson, Sinovac und Sinopharm.
- Eine Diagnosebescheinigung. Akzeptierte Tests: NAAT (einschließlich PCR) und Antigene. Die Tests müssen innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft in Spanien ausgestellt worden sein.
- Eine Genesungsbescheinigung (maximal 180 Tage ab dem Datum der Probenahme). Die Bescheinigungen müssen auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch ausgestellt sein. Wenn es nicht möglich ist, sie in diesen Sprachen zu erhalten, muss der Akkreditierungsbescheinigung eine Übersetzung ins Spanische von offizieller Seite beigefügt werden.
- Das Formular (weitere Informationen finden Sie hier). In jedem Falle ist das Ausfüllen des Gesundheitskontrollformulars (FCS) verpflichtend. Es muss vor der Reise nach Spanien online ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Formular kann im Spain Travel Health Portal oder in den Anwendungen für Android- oder iOs-Geräte aufgerufen und unterschrieben werden.
Einreisen auf dem Landweg:
Reisende ab 12 Jahren, die aus Risikoländern oder -Gebieten auf dem Landweg nach Spanien einreisen, müssen über einen der im ersten Abschnitt dieses Dokuments aufgeführten Nachweise über Impfung, Diagnosetest oder Genesung verfügen.
Achtung: Alle Reisenden mit Reiseziel Spanien müssen sich bei der Ankunft am ersten Einreisepunkt einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Diese Kontrolle umfasst mindestens eine Temperaturmessung, eine Dokumentenprüfung und eine Sichtkontrolle des Gesundheitszustandes der Reisenden. Reisenden im Transit wird empfohlen, die geltenden Reisebestimmungen zu überprüfen.
Achtung: Für internationale Kreuzfahrten ist ein spezielles Formular erforderlich, um das Formular des SpTH zu ersetzen (
dieses Formular finden Sie hier)
Schutzmassnhamen in Spanien
Bitte beachten Sie die Maßnahmen der jeweiligen Regionen (Autonome Gememeinschaften) Spaniens. Eine Karte der Schutzmaßnahmen für Spanien finden Sie hier.
Mund-Nasen-Schutz
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für die Dauer der Reise und Ankunft in Spanien verpflichtend. Das Tragen der Mund-Nasen-Maske ist in Spanien generell verpflichtend. Es existieren Ausnahmen (Einzel- oder Gruppensport, Atemprobleme, etc.). Bitte prüfen Sie die geltenden Bestimmungen für Ihr Reiseziel, also die jeweilige Autonome Gemeinschaft Spaniens.
Sicherheitsabstand
1,5m
Gesundheitsinformationen
Der Gebrauch der
RadarCovid-App wird empfohlen. Diese gilt für ganz Spanien.
Notruf: 112.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für die Rückreise in die Schweiz wird Folgendes verlangt:
1. Zwei Optionen:
1.1. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführter PCR-Test oder ein innerhalb von 24 Stunden vor Abreise durchgeführter Antigen-Test mit jeweils negativem Testergebnis. Hier finden Sie die Testbestimmungen bezüglich der Abreise. Minderjährige bis zum 12. Lebensalter sind von der Testpflicht ausgenommen.
1.2. Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. Ab dem 7. Juni 2021 wird das System schrittweise eingeführt und steht Ihnen bis Ende Juni 2021 in der Schweiz zur Verfügung. Mehr Infos hier.
2. Ein spezielles Reiseformular (hier). Auch Kinder haben dieses Formular auszufüllen, das dem Formular des mitreisenden Erwachsenen beigefügt werden kann. Hier finden Sie die Ausnahmen bezüglich des Reiseformulars.
3. Keine Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) für Reisende aus Spanien; ausgenommen sie wären mit auf COVID-19 positiv Getesteten in Kontakt gekommen. Weitere Informationen finden Sie hier (nur auf Englisch).
Befolgen Sie die Anweisungen darüber, was nach der Einreise in die Schweiz zu tun ist und melden Sie Ihre Ankunft bei der Schweizer Behörde. Trotz des ausgefüllten Einreiseformulars müssen Sie Ihre Ankunft bei der zuständigen Behörde melden.
Weitere Informationen finden Sie hier und hier (nur auf Englisch).