Hurra! Mein Flug ist überbucht

22.06.2015 09:10:49 | Reiselade Huttwil GmbH, Markus Bortolotti
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 Hurra! Mein Flug ist überbucht

Wie sollen so viele Leute in das kleine Flugzeug passen?", fragt sich mancher Urlauber am Gate. Teilweise nicht ganz zu unrecht, wie sich zeigt: Die Maschine ist überbucht. Sechs Plätze in der Maschine sind doppelt belegt. Klar, dass man sich in einer solchen Situation ärgert. Doch die Situation hat durchaus auch Vorteile. Denn Fluggesellschaften zeigen sich oft spendabel, wenn man nicht auf sofortige Abreise besteht.

Darauf zu spekulieren, am Ende nicht mehr ins Flugzeug zu passen, ist jedoch nicht leicht. Denn Fluggesellschaften weisen Kunden in der Regel zuvor nicht darauf hin, dass ein Flug überbucht ist. Nur dann hätte man hundertprozentige Gewissheit – und könnte im wahrsten Sinne des Wortes damit rechnen. Eine Überbuchung kann unterschiedliche Gründe haben. Manche Fluggesellschaften kalkulieren schlicht damit, dass Passagiere nicht auftauchen. Wenn es Probleme mit einem Flugzeug gibt und etwa eine kleinere Maschine auf einer Strecke zum Einsatz kommt, könne es sein, dass der Online-Check-in später als normal freigeschaltet werde, sagt Gerd Pontius, Vorstand der Unternehmensberatung Prologis: "Das kann ein Hinweis sein."

Vielflieger auf typischen europäischen und transatlantischen Geschäftsstrecken wissen außerdem, welche Maschinen oft ausgebucht sind. Die sogenannten Business-Rennstrecken sind laut Pontius vor allem am Freitagabend und am Montagmorgen schwer einzuschätzen, das Risiko einer Überbuchung ist entsprechend hoch. "In den Maschinen, die etwa auf den Strecken Frankfurt–London oder HamburgParis fliegen, sitzen viele mit flexiblen Tickets", sagt Pontius. Grundsätzlich gilt: Touristische Ziele haben ein geringeres Risiko einer Überbuchung als Geschäftsstrecken.

Wer mitreisen darf, entscheidet sich bei der Lufthansa beispielsweise nach dem Zeitpunkt des Eincheckens. Wer ganz am Ende kommt, erhält nur noch eine Standby-Bordkarte und muss erst einmal am Boden bleiben, sofern kein anderer Passagier freiwillig später fliegt. In der Regel wird Reisenden bei Überbuchung Ersatz angeboten, sagt Rechtsanwalt Oliver Matzek aus Hamburg – und zwar häufig schon im Vorfeld, wenn die Situation absehbar ist. Normalerweise wird dann nach einem Platz in der nächsten verfügbaren Maschine gesucht, sagt Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Soep). "Die Airline honoriert das Entgegenkommen des Reisenden durch eine Geldzahlung oder ein Gutscheinangebot." In einigen Fällen kann ein Passagier auch in die nächsthöhere Klasse gesetzt werden, so Matzek.

Wenn das Ticket gebucht und bezahlt ist und damit ein Reise- oder Beförderungsvertrag geschlossen wurde, haben die Reisenden Anspruch auf Beförderung, sagt Matzek. "Dieser Anspruch kann auch durch Ersatzbeförderung erfüllt werden." Generell könnten Fluggäste wählen, ob sie sich den Flug zurückerstatten lassen oder einen Ersatzflug annehmen. Außerdem steht jedem, der keinen Platz in der Maschine bekommt, eine Entschädigung zu, wie Heinz Klewe ergänzt. Laut EU-Fluggastrechteverordnung beträgt diese je nach Flugdistanz 250, 400 oder 600 Euro.

Für freiwillig vom Flug zurücktretende Passagiere ist die Höhe der Entschädigung nicht gesetzlich geregelt. Laut Boris Ogursky zahlt die Lufthansa dieselben Sätze, die sie auch denen zahlt, die am Boden bleiben müssen. "So finden sich immer wieder Kunden, die freiwillig auf den Flug verzichten und einen späteren nehmen", sagt er. Neben der Umbuchung auf einen Alternativflug gibt es Mahlzeiten, Erfrischungen und bei Bedarf Hotelübernachtung inklusive Transferkosten.

Quelle: http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wirtschaft/article142845910/Hurra-Mein-Flug-ist-ueberbucht.html



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